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Beglaubigte Übersetzung anfordern

Arbeitsweise & Qualität

Nachvollziehbar statt behauptet

„Präzision“ und „Verlässlichkeit“ sind Wörter, die jeder Anbieter verwendet. Auf dieser Seite steht, was bei uns konkret passiert: Schritt für Schritt, mit den Prüfungen, die dahinterstehen, und den Regeln für den Umgang mit Ihren Daten.

Ablauf

Der Weg Ihres Textes

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    Anfrage und Auftragsklärung

    Wir klären Zielgruppe, Verwendungszweck, Zielsprachen, Format, Frist und formale Anforderungen. Dabei fragen wir auch nach Dingen, die Sie nicht erwähnt haben, etwa bestehende Übersetzungen, interne Sprachvorgaben oder geplante Folgeaufträge. Genau hier entscheidet sich, ob das Ergebnis später passt.

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    Angebot

    Fester Preis, fester Liefertermin, klar benannter Leistungsumfang. Wenn wir eine Frist für nicht seriös haltbar halten, sagen wir das jetzt und nicht später.

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    Vorbereitung

    Abgleich mit Ihrem Translation Memory und Ihrer Termbank. Bestehende Formulierungen werden wiederverwendet, damit Ihre Texte über Jahre konsistent bleiben und Sie nicht zweimal für dasselbe zahlen.

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    Fachübersetzung

    Übersetzt wird in die Muttersprache und ausschließlich in beherrschten Fachgebieten. Bei mehreren Zielsprachen oder großem Umfang koordiniert Ihr Ansprechpartner die beteiligten Fachübersetzer.

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    Qualitätssicherung im Vier-Augen-Prinzip

    Eine zweite fachkundige Person prüft die Übersetzung gegen den Ausgangstext: inhaltliche Richtigkeit, Terminologie, Stil, Vollständigkeit, Zahlen, Eigennamen und Formales. Dieser Schritt ist Bestandteil der DIN EN ISO 17100 und bei uns nicht optional.

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    Lieferung und Nachbereitung

    Sie erhalten die Fassung im vereinbarten Format. Neue Fachbegriffe gehen in Ihre Termbank, die Übersetzung in Ihr Translation Memory. Rückfragen und Korrekturwünsche bearbeiten wir ohne gesonderte Berechnung, sofern sie den vereinbarten Auftrag betreffen.

Normen

Woran wir uns messen lassen

DIN EN ISO 17100 legt fest, welche Qualifikation Übersetzer mitbringen müssen, dass jede Übersetzung von einer zweiten Person geprüft wird und wie Projekte zu dokumentieren sind.

DIN ISO 18587 regelt das Post-Editing maschineller Übersetzungen und insbesondere, welches Ergebnis bei welcher Bearbeitungstiefe zugesichert werden darf.

Unsere Arbeitsweise hat ihre Wurzeln in der 1968 gegründeten InTra eG. Seit dieser Zeit gehört das Vier-Augen-Prinzip zu unserem Qualitätsverständnis: Eine zweite qualifizierte Person prüft die Übersetzung, bevor sie an den Kunden geht.

Bei unseren Abläufen orientieren wir uns eng an der DIN EN ISO 17100 für Übersetzungsdienstleistungen und, wo maschinelle Übersetzungen vollständig nachbearbeitet werden, an der DIN ISO 18587. Über eine Zertifizierung nach diesen Normen verfügen wir nicht.

Eine Zertifizierung ist für unsere Tätigkeit nicht erforderlich und bringt für sich genommen noch keinen Mehrwert für Ihren Text. Wir investieren in das, was Sie bei jedem Auftrag unmittelbar erhalten: fachkundige Bearbeitung, sorgfältige Prüfung durch eine zweite Person und verlässliche Abläufe.

Grafik: Ablauf von der Auftragsklärung über die Fachübersetzung und das Vier-Augen-Prinzip bis zur Terminologiepflege

Grundsätze

Vier Regeln, von denen wir nicht abweichen

  • Übersetzt wird ausschließlich in die Muttersprache.
  • Übersetzt wird ausschließlich in Fachgebieten, die die Person beherrscht.
  • Jede Übersetzung wird von einer zweiten fachkundigen Person geprüft.
  • Dieselben Sprachexperten arbeiten dauerhaft an Ihren Texten.
  • Das gilt in jeder der über 25 Sprachen, die wir anbieten.

Vertraulichkeit

Was mit Ihren Dokumenten passiert

Wer uns Verträge, Personalunterlagen oder Urkunden anvertraut, hat ein Recht auf eine konkrete Antwort statt auf eine Beteuerung.

Verschwiegenheit

Alle Beteiligten sind zur Verschwiegenheit verpflichtet: die beiden Ansprechpartner ebenso wie beauftragte Fachübersetzer und Prüfer. Eine Geheimhaltungsvereinbarung nach Ihrem Muster unterzeichnen wir jederzeit.

Verarbeitung und Löschung

Ihre Unterlagen werden ausschließlich zur Auftragsabwicklung verarbeitet und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.

Maschinelle Übersetzung

Für Kundenprojekte werden ausschließlich Systeme eingesetzt, die Inhalte nicht zu Trainingszwecken verwenden. Bei besonders sensiblen Unterlagen arbeiten wir vollständig ohne maschinelle Vorübersetzung. Welche Systeme wir einsetzen, lesen Sie unter Post-Editing & KI-Workflows.

Gesetzliche Aufbewahrungsfristen

  • Ausgangs- und Eingangsrechnungen, Buchungsbelege: 10 Jahre
  • Angebote, Auftragsbestätigungen, Bestellungen, Verträge: 6 Jahre
  • Kundenkommunikation zu Preis, Leistungsumfang, Fristen, Änderungen, Lieferung und Beanstandungen: 6 Jahre
  • Ausgangstexte, fertige Zieltexte, Zwischenfassungen, CAT-Projekte und Translation Memorys: 10 Jahre

Fristen und Termintreue

Wir planen unsere Kapazitäten bewusst nicht bis an die Grenze. Ein zugesagter Termin ist deshalb ein Termin und keine Absichtserklärung. Bei Eilaufträgen arbeiten mehrere Fachübersetzer parallel mit gemeinsamer Termbank; die abschließende Vereinheitlichung übernimmt Ihr Ansprechpartner.

Sollte einmal etwas dazwischenkommen, erfahren Sie es früh genug, um zu reagieren, nicht erst am Liefertag.

Was Sie von uns nicht bekommen

  • Keine anonyme Weitergabe an wechselnde Freelancer
  • Keine Zusagen zu Fristen, die fachlich nicht haltbar sind
  • Keine maschinelle Rohfassung, die als Humanübersetzung verkauft wird
  • Keine Nachforderungen nach Auftragserteilung, sofern sich der Auftrag nicht ändert
  • Keine Empfehlung für eine Leistung, die Sie nicht brauchen